Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautorität hat mit einer bindenden Anweisung (bindende aanwijzing) vom 19. Oktober 2026 gegen den Spielelieferanten Endorphina vorgegangen. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, zu wenig dagegen unternommen zu haben, dass seine Spiele auf in den Niederlanden illegalen Glücksselseiten angeboten werden. Das geht aus der Mitteilung der Kansspelautorität vom 2. November 2026 hervor.
Lieferant statt Betreiber im Visier
Bemerkenswert an dem Fall ist, wen die Behörde adressiert: nicht den Betreiber einer illegalen Seite, sondern den Zulieferer. Endorphina ist ein B2B-Studios, dessen Titel über viele verschiedene Operatoren vertrieben werden. Nach der Logik des niederländischen Vorgehens kontrolliert der Lieferant über seine Integrationsverträge, wohin seine Spiele geliefert werden. Unterlässt er es, das zu prüfen, macht er sich nach Ansicht der Behörde mitschuldig.
Der Vorstand der Kansspelautorität stellte laut eigener Mitteilung fest: „Endorphina Limited (in Malta) und Endorphina Ltd. (in Zypern) haben unzureichend adäquate Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass ihre Spiele auf in den Niederlanden illegalen Glücksselseiten angeboten werden.“
Durch dieses Unterlassen werde das Anbieten von Glücksspielen ohne Lizenz gefördert, so die Begründung. Das verstöße gegen Artikel 1, erster Absatz, unter b, des Wet op de kansspelen (Wok), des niederländischen Glücksspielgesetzes. Gegen die Entscheidung kann Endorphina Widerspruch einlegen (bezwaar).
Was das für Anbieterketten bedeutet
Das Vorgehen zeigt, dass die niederländische Aufsicht ihre Durchsetzung inzwischen über die Betreiberebene hinaus ausweitet, bis zu den Studios, deren Inhalte auf unerlaubten Seiten auftauchen. Für den Markt bedeutet das: Ein B2B-Lieferant, der nicht kontrolliert, auf welchen Seiten seine Spiele laufen, riskiert ein förmliches Verfahren in jedem Land, aus dem heraus illegale Seiten erreichbar sind. Die beiden betroffenen Gesellschaften sitzen in Malta und Zypern, also außerhalb der Niederlande.
Das Instrument selbst ist dabei noch vergleichsweise milde. Eine bindende Anweisung ist kein Bußgeld, sondern eine förmliche Anordnung, das Verhalten zu ändern; die konkreten geforderten Maßnahmen und Fristen nennt die Mitteilung nicht. Eine schärfere Eskalationsstufe zeigt dieselbe Behörde im selben Monat an anderer Stelle: Am 22. Oktober 2026 verhängte die Kansspelautorität gegen EOD Code eine Rekordstrafe von 37 Millionen Euro wegen illegalen Glücksspielangebots.
Zum 19. Oktober 2026 datiert auch ein Openbaarmakingsbesluit, die förmliche Entscheidung, die Anweisung zu veröffentlichen.
